Berufsunfähigkeitsversicherung: So finden Sie einen fairen Vertrag

Wenn Sie nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten können, drohen rasch finanzielle Probleme. Die Lösung: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch ein Billigvertrag mit unzureichenden Leistungen nützt im Ernstfall oft wenig. Achten Sie deshalb auf faire Vertragsbedingungen.

Ihre private Berufsunfähigkeitsrente muss sicher fließen, falls Sie berufsunfähig werden sollten. Ein Blick in die Tarifunterlagen sorgt hier für Gewissheit. Achten Sie darauf, dass die Rente bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne wenn und aber gezahlt wird, solange Sie keiner neuen Arbeit nachgehen, die Ihrer bisherigen beruflichen Stellung entspricht. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit auch nur theoretisch in einer anderen, halbwegs gleich bezahlten Tätigkeit einsetzbar wären. Wer beispielsweise als Handwerker wegen Rückenproblemen berufsunfähig wird, müsste sich dann auf eine Verkäufertätigkeit im Baumarkt verweisen lassen – egal, ob er eine solche Arbeit überhaupt findet oder nicht. Bei Vertragsabschluss sollte der Versicherer nur nach Krankheiten fragen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Faire Berufsunfähigkeitsversicherer schreiben vor dem Vertragsschluss die Ärzte des Antragstellers an und bitten um Mitteilung aller Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden in diesem Zeitraum. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz später nicht wegen falscher oder fehlender Angaben über Vorerkrankungen gefährdet ist.

Für die Meldung der Berufsunfähigkeit sollte keine Ausschlussfrist gelten. Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit beispielsweise wegen eines langen Klinikaufenthalts erst einige Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mitteilen, obwohl Sie den Versicherer laut Vertragsbedingungen innerhalb einer kürzeren Frist hätten informieren müssen. Als Nachweis der Berufsunfähigkeit sollte eine fachärztliche Bescheinigung darüber ausreichen, dass man seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann. Tipp: Der Versicherungsschutz sollte auch für psychische Erkrankungen gelten, die heute an der Spitze der Ursachen für Berufsunfähigkeit stehen.

 

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