Als Hauseigentümer bei Wetterchaos richtig versichert

Gerade jetzt im Sommer verursachen Unwetter oft schwere Gebäude- und Hausratschäden. Wichtig ist ein guter finanzieller Schutz. Mit einer Gebäudeversicherung und einer Hausratpolice jeweils mit Elementarschadendeckung sind Sie als Eigentümer finanziell auf der sicheren Seite.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an der Immobilie durch Sturm ab Windstärke acht, durch Hagel, Blitzschlag oder Brand. Auch Folgeschäden sind in der Regel mitversichert, wenn beispielsweise Regenwasser durch das vom Sturm abgedeckte Dach ins Gebäude eindringt und die Bausubstanz beschädigt. Wichtig ist eine ausreichende Deckung, denn der Versicherer kann die Leistung im Schadenfall anteilig kürzen, falls die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht. Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Gebäudeversicherer oder seinen Vertreter vor Ort und passen Sie den Deckungsschutz nötigenfalls an. Achtung: Schäden durch Hochwasser sind nur mitversichert, wenn Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung eine so genannte Elementarschadendeckung abschließen. Dann sind neben Überschwemmungsschäden zusätzlich auch Erdrutsche und Erdbeben versichert. Die Hausratversicherung ersetzt Sturm-, Hagel- oder Brandschäden an der Wohnungseinrichtung und am persönlichen Hab und Gut. Ob auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ins Stromnetz in der Hausratpolice versichert sind, ist individuell in den Vertragsbedingungen geregelt. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Hausratversicherer und erweitern Sie den Hausratschutz um die Überspannschäden. Auch in der Hausratversicherung gilt: Schäden durch Hochwasser sind nur mitversichert, wenn der Vertrag eine Deckung für Elementarschäden vorsieht.

Für Unwetterschäden am abgestellten Auto kommt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf, nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlt der Besitzer aus der eigenen Tasche. Ist das Fahrzeug lediglich haftpflichtversichert, gibt es kein Geld von der Versicherung. Auch bei bestehendem Kaskoschutz ist allerdings Vorsicht geboten. Wenn Sie Ihren Wagen in einer hochwassergefährdeten Talsenke oder Tiefgarage abstellen, obwohl Starkregen angekündigt ist, müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt und den Schaden nicht in voller Höhe übernimmt.

FacebookTwitter