Altersvorsorge zahlt sich auch bei kleinem Einkommen aus

Freiwillige Altersvorsorge lohnt sich auch für Teilzeitkräfte und Geringverdiener. Das Standardargument gegen Altersvorsorge, man sei später ohnehin auf Grundsicherung vom Amt angewiesen, lässt sich leicht entkräften, denn es gelten Freibeträge. Finanzielle Vorsorge zahlt sich also auch aus, falls man im Ruhestand auf staatliche Unterstützung angewiesen sein sollte.

Für laufende Renten aus freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge gilt ein Grundfreibetrag von monatlich 100 Euro. Dieser Betrag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, die man im Alter eventuell benötigt. Ist die Zusatzrente höher als 100 Euro im Monat, bleiben immerhin noch 30 % des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei. Der Gesamtfreibetrag darf 50 % des Eckregelsatzes der Grundsicherung (2021: 446 Euro) nicht übersteigen, das sind 223 Euro. Beispiel: Ein Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung erhält aus seiner privaten Rentenversicherung 150 Euro im Monat. Davon sind 100 Euro in voller Höhe anrechnungsfrei. Von den übrigen 50 Euro bleiben 30 % ohne Anrechnung, also 15 Euro. Insgesamt beträgt sein Freibetrag daher 115 Euro. Erfreulich: Der Freibetrag für Renten aus zusätzlicher Altersvorsorge gilt für alle freiwillig abgeschlossenen Rentenversicherungen, also auch für Riester-Renten, für Basisrenten („Rürup-Rente“) und für die betriebliche Altersvorsorge, außerdem für den auf freiwilligen Beiträgen beruhenden Teil der gesetzlichen Rente.

Niedrigverdiener, die nur geringe gesetzliche Rentenansprüche erweben, profitieren besonders von der Riester-Rente als Vorsorgelösung. Beispiel: Eine allerziehende Mutter mit zwei nach 2007 geborenen Kindern, die in Teilzeit arbeitet und Anspruch auf Riester-Förderung hat, erhält pro Jahr bis zu 775 Euro an Zulagen vom Staat. Um die vollen Zulagen zu bekommen, muss sie jährlich nur vier Prozent ihrer Bruttoeinkünfte in den Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der Zulagen. Riester-Sparer mit besonders geringem Einkommen wie zum Beispiel versicherungspflichtige Minijobber zahlen aus eigener Tasche nur den Mindesteigenbetrag von 60 Euro im Jahr, also fünf Euro im Monat. Unser Tipp: Wegen der niedrigen Zinsen raten wir zurzeit zum Abschluss eines Riester-Fondssparplans.

 

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