1. März: Stichtag für das neue Mopedkennzeichen

Moped-Fahrer sollten sich den 1. März fett im Kalender anstreichen: Das bisherige schwarze Versicherungskennzeichen muss bis zum diesem Termin gegen das neue blaue Schild für 2021 ausgetauscht werden. Wer weiter dem alten Schild unterwegs ist, verliert den Haftpflichtschutz und macht sich außerdem strafbar.

Für Mofas, Motorroller und schnelle Speed-Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
bis 45 km/h sowie für E-Scooter und Segways ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen gilt für ein Jahr, die Farben wechseln im Rhythmus grün – schwarz – blau. Das blaue Schild für 2021 ist nicht mit dem von 2018 zu verwechseln, denn neben der Kennzeichen-Nummer ist auch das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Achtung: Wer nach dem 1. März 2021 noch mit dem schwarzen Kennzeichen für 2020 unterwegs ist, fährt unversichert und zahlt im Ernstfall alle selbst verursachten Schäden aus der eigenen Tasche. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Der mit dem Versicherungskennzeichen erworbene Haftpflichtschutz springt zum Beispiel ein, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht oder Fußgänger verletzt. Das ist wichtig, denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann auf der Straße teure Folgen haben. Schließt man zusätzlich einen Teilkaskoschutz ab, ist auch das eigene Fahrzeug unter anderem gegen Diebstahl, Brand und Unwetterschäden versichert.

Unser Tipp: Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter und schnelle S-Pedelecs gibt es beim Versicherer oder auch direkt im Versicherungsbüro vor Ort. Als Minderjähriger braucht man für den Vertragsabschluss die Unterschrift der Eltern. Mit Blick auf die Kosten ist Moped fahren jedenfalls ein günstiges Vergnügen: Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bis 45 km/h ist schon ab rund 50 Euro im Jahr zu haben.

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